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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Verkaufsbedingungen

der Firma W. Weser GmbH, 82110 Germering

Stand vom 01.01.2011

Unser Angebot richtet sich an gewerbliche Endverbraucher, Wiederverkäufer und Behörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

1. Allgemeines

1.1 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen, die der Besteller durch Auftragserteilung auch für alle zukünftigen Geschäfte anerkennt.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Im Falle der Anerkennung durch uns gelten sie nur für das jeweilige Geschäft, für das sie getroffen sind.

1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Angebote/Bestellung

2.1 Angebote sind freibleibend. Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht für uns erst, nachdem wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben.

2.2 Bestellungen von Lagerartikeln, die noch am gleichen Werktag ausgeführt werden sollen, müssen bis spätestens 12 Uhr mittags mit eindeutigen Bestellangaben wie Menge, Artikel-Nr., Bezeichnung, Preis, etc. vorliegen. Bei nicht ausreichendem Lagerbestand und bei größeren Bestellmengen einzelner Artikel behalten wir uns das Recht vor, die Lieferzeit angemessen zu verlängern.

2.3 Der Besteller verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§ 151 BGB). Über die Annahme der Bestellung wird der Besteller innerhalb von 8 Tagen per Fax oder bei Sofortlieferung durch Ausführung der Lieferung unterrichtet.

2.4 Schriftliche Bestellungen die eine vorausgegangene telefonische Bestellung ohne deutlichen Hinweis wiederholen gelten als weitere Bestellung.

 

2.5 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf unserer Website, den Katalogen oder Preislisten oder bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir zur Ablehnung der Bestellung berechtigt. Sowohl der Besteller als auch wir sind zum Rücktritt berechtigt, sofern eine besonders große Menge gleicher Artikel bestellt wird. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

2.6 Auf unserer Website, den Katalogen oder Preislisten enthaltene Abbildungen, Zeichnungen,  Maß-, Gewichts-, Leistungs- oder sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen behalten wir uns vor. Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Artikel allein und selbst verantwortlich.

3. Preise

3.1 Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Aufstellung oder Montage sowie zuzüglich Versand- und Verpackungskosten und zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer. Bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehler behalten wir uns eine Preiskorrektur vor.

Vom Besteller gewünschte Sonderleistungen beim Versand werden separat in Rechnung gestellt.

3.2. Sollten in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung Kostenerhöhungen durch Steigerung der Löhne/Gehälter, der Materialpreise sowie der öffentlichen Lasten und Abgaben eintreten, so sind wir zu einer entsprechenden Preisangleichung berechtigt.

3.3 Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Verpackung und Verpackungsmaterial werden von uns, falls wieder verwertbar zurückgenommen. Eine Rücksendung von Verpackungsmaterial hat grundsätzlich ohne Kosten für den Lieferanten zu erfolgen.

4. Lieferung/Gefahrenübergang/Verzug

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die Lieferung ab Lager Germering vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung unseren Betrieb verlassen hat, auch dann wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

4.2 Genannte Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausnahmsweise und ausdrücklich als verbindlich zugesagt. 2.2 dieser Verkaufsbedingungen bleibt unberührt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls sich die Ablieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

4.3 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen dadurch behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerungen länger als 2 Monate dauern, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

4.4 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten.

4.5 Rücktritt

Wird außer im Falle der Nr. 4.3 ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist nicht erfüllt, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4.6 Haftung für Verzugsschaden

Im Falle des Verzugs kann der Besteller neben unserer Leistung/Lieferung den Ersatz eines Verzugsschadens nur verlangen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und der Besteller glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung ein von uns voraussehbarer Schaden entstanden ist. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

4.7 Haftungsbegrenzung soweit Nr.4.6 nicht zutrifft.

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen (unserer nicht leitenden Angestellten und sonstige Dritte) sowie in den Fällen, in denen wir bei leichter Fahrlässigkeit wegen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht haften (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG) gilt folgendes:

Falls der Besteller glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung ein für uns voraussehbarer Schaden entstanden ist, kann er eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis zur Höhe von insgesamt 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung verlangen, das wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugehöriger Gegenstände nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind in allen Fällen des fruchtlosen Verstreichens der Nachlieferungsfrist ausgeschlossen; Nr. 4.6 bleibt unberührt.

4.8 Teillieferungen

Wir sind in einem dem Besteller zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Weist der Besteller nach, dass die Teillieferung ihm wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrags im Falle unseres Verzugs mit einer Teillieferung kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unseren sonstigen Erfüllungsgehilfen (Nr. 4.7) sowie im Falle unserer Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit gem. Nr. 4.7 kann der Besteller nur die in Nr. 4.7 genannte Pauschale verlangen.

4.9 Bei Bestellungen auf Abruf gewähren wir eine Abnahmefrist von 6 Monaten. Ist die Abnahmefrist abgelaufen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware in Rechnung zu stellen oder die Bestellung zu streichen.

 

Unsere AGB auch als [.PDF]